Alpari UK

Nachschusspflicht für CFD- und Forex-Trader

Spekulation mit gehebelten Derivaten Bei Investoren ist es ist kein Geheimnis, dass sich mit Differenzkontrakten („Contracts for Difference – CFDs“) hohe Gewinne machen lassen. Diese Derivate nehmen auf Basiswerte, wie Aktien, Rohstoffe, Indizes oder Währungen Bezug, wobei Trader mit Long-CFDs auf steigende und mit Short-CFDs auf fallende Basiswerte setzen. Die Hebel dieser Kontrakte, mit denen Anleger an Kursbewegungen überproportional teilnehmen können, machen diese Finanzprodukte erst richtig interessant. Jedoch sind bei diesen Finanzprodukten auch große Verluste möglich. Besonders gefährlich wird es, wenn Anleger mehr verlieren, als sie ursprünglich eingesetzt haben. Spekuliert ein Anleger auf einen steigenden Index, wie beispielsweise den DAX und dieser Index geht ein Prozent nach oben, kann der Kursgewinn eines CFDs, je nach Hebel, 100 Prozent betragen. Geht die Spekulation jedoch nicht auf und der Basiswert entwickelt sich entgegengesetzt, wird allerdings der Kursverlust ebenfalls gehebelt. Rutscht das Handelskonto ins Minus, kann dies dazu führen, dass Anleger Geld nachschießen müssen, weil beim Forex Trading mit Differenzkontrakten im Gegensatz zum Handel mit Aktien oder Optionsscheinen eine Nachschusspflicht besteht. Entstehen der Nachschusspflicht Wer bei einem CFD- oder Forex-Broker handelt, kann mit wenig Kapital sehr große Positionen bewegen, wobei der jeweils eingesetzten Hebel die entscheidende Größe ist. Der Hebel ist die „Margin„, also die Sicherheitsleistung, die ein Anleger bei einem Broker hinterlegen muss. Einigen Anbietern genügt bereits eine Margin von 0,5 Prozent. Dies bedeutet konkret, dass zum Beispiel mit 1.000,00 Euro Positionen in Höhe von 200.000,00 Euro aufgebaut werden. Gewinne können so mit 200.000,00 Euro erzielt werden, während der Trader selbst nur 1.000,00 Euro investiert. Hat jedoch ein Trader beispielsweise CFDs für eine Position in Höhe von 200.000,00 Euro gekauft und der Basiswert eröffnet am nächsten Tag durch ein unvorhergesehenes Ereignis 10 Prozent tiefer mit einem Gap, schließt der Broker die CFDs mit einem Verlust von 10 Prozent und fordert vom Trader 19.000,00 Euro. Wäre der Verlust innerhalb der regulären Handelszeiten eingetreten, hätte der Broker die Position rechtzeitig schließen können, um einen solchen großen Verlust zu verhindern. Margin Call Entwickelt sich ein Kontrakt nicht, wie der Trader es erwartet, muss der Verlust aus der Sicherheitsleistung (Margin beziehungsweise Marge) gedeckt werden. Sinkt der Saldo des Margenkontos unter die sogenannte Erhaltungsmarge, wird der Anleger aufgefordert, Geld nachzuzahlen. Dieses Nachbesicherungsrecht des Brokers wird als „Margin Call“ bezeichnet. Zu einem Margin Call kann es insbesondere bei starken Kursschwankungen kommen. Mögliche Ursachen für das Eintreten der Nachschusspflicht Normalerweise führt ein Margin Call dazu, dass ein Broker im geregelten Markt alle Positionen zu einem aktuellen Kurs direkt schließt. Ausnahmen sind jedoch sehr volatile Märkte, Feiertage oder Wochenenden. Ebenso können plötzlich eintretende politische oder wirtschaftliche Ereignisse zu einer „Kurs-Gap“ führen. Ein Kurs-Gap ist ein größerer Sprung in der Kursentwicklung eines Basiswertes. Diese Lücke entsteht beispielsweise dadurch, dass Kurse an Wochenenden nicht gestellt werden und kein aktiver Handel erfolgt. Weil ein Kurs erst nach Handelseröffnung wieder greift (Eröffnungskurs), können beispielsweise über ein Wochenende stattgefundene unvorhergesehene Ereignisse zu einem solchen Kurs-Gap führen. Entsteht hier ein größeres Gap, besteht die Gefahr, dass dies nach Schließung zu einem negativen Kontostand auf dem Konto des Traders führt. Erleiden die Positionen im Handelskonto einen derart starken Verlust und greifen Maßnahmen, wie Stop-Loss-Kurse bei einem Kurs-Gap nicht, übersteigt der Schaden den Einsatz und das auf dem Konto zur Verfügung stehende Kapital. Folglich nimmt das Handelskonto einen negativen Saldo an. Jetzt besteht die Pflicht des Anlegers, über seine eigentliche Einlage hinaus, einen Nachschuss zu leisten. Diese Nachschusspflicht ist eine Forderung des Brokers, die unabhängig vom ursprünglich eingezahlten Kapital entstehen kann und im schlechtesten Fall für den Trader eine hohe Verschuldung bedeutet. So können selbst kleine Positionsgrößen große Verluste hebeiführen und ein Trading-Konto ins Minus reißen. Beispiel: Absturz des Schweizer Franken vom 15. Januar 2015 Trader konnten zum Beispiel im Falle des Währungspaares EUR/CHF mit einem Lot (100.000 Einheiten) den Betrag von 120.000 CHF bewegen. Bei einem Hebel von 1 : 500 wurde vom Broker eine Margin von 240 CHF verlangt. Nachdem die Schweizer Notenbank am 15. Januar 2015 den Mindestkurs von 1,20 Franken je Euro aufgab, fiel der Euro innerhalb weniger Sekunden auf bis zu 30 Prozent und in der Spitze auf 0,84 Franken. Der Handel wurde vorübergehend ausgesetzt und erst nach einigen Minuten wieder aufgenommen, wodurch ein großes Kurs-Gap entstand. Anleger verloren innerhalb weniger Minuten einen dreistelligen Millionenbetrag. Zuvor hatten viele Trader bei einem Kursniveau von 1,20 Franken je Euro mit sehr großen Stückzahlen auf steigende Kurse spekuliert. Sie gingen davon aus, dass die Schweizer Notenbank den Kurs weiter stützen werde. Trader hatten über längere Zeit mit dieser Spekulation gute Gewinne erzielt, gingen anschließend noch größere Risiken ein und trieben mit immer höheren Positionen Handel. Anlegern nutzte es bei diesem Szenario auch nichts, dass sie vorher zur Begrenzung von Verlusten Stopp-Aufträge erteilt hatten. Die Bewegungen waren teilweise so heftig, dass der Kurs, zu dem ein Stop ausgeführt wurde, weit unter dem zuvor festgesetzten Stop-Auftrag lag. Auswirkungen für die Broker Die Broker konnten die Order der meisten Kunden aufgrund fehlender Liquidität oft nicht abwickeln und die Kundenverluste, die plötzlich entstanden waren, mussten zunächst von den Brokern übernommen werden. Die Folge waren Verluste im Millionenbereich. Alleine das US-Unternehmen FXCM verbuchte einen Fehlbetrag von 225 Millionen US-Dollar und der britische Broker „Alpari UK“ musste sogar Insolvenz anmelden. Die zunächst beim Broker liegenden Verluste wurden unter Bezugnahme auf die bestehende Nachschusspflicht an die Trader weitergereicht. Anwendung der Risikosysteme Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Nachschusspflicht unterschieden. Entweder ist sie auf eine bestimmte Summe beschränkt oder sie ist unbeschränkt. Anleger können, je nach Broker, eine Höchstsumme bestimmen. Sollte der Ausgleich eines Fehlbetrages notwendig werden, wird nur diese Summe in Rechnung gestellt. Trader sollten sich bei ihrem jeweiligen Broker über geeignete Sicherheitsmechanismen erkundigen. Durch „garantierte Stop-Orders“ kann die Gefahr, dass beispielsweise über Wochenenden „Extremsituationen“ eintreten, zumindest abgefedert werden. Anleger können auch mit verschiedenen Strategien eine Nachschusspflicht umgehen. Vorrangig sollten Sie alle Positionen während der regulären Handelszeiten, also abends und vor Wochenenden und Feiertagen schließen. Ein Kurs-Gap durch Wochenenden oder Feiertage kann dadurch vermieden werden. Möglich ist auch, dass Sie in Märkten investieren, die rund um die Uhr geöffnet sind. Beispielsweise werden Devisen…

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Neuigkeiten zu Entschädigungszahlungen für Kunden der Alpari UK Insolvenz

KPMG veröffentlichte heute ein Update zum Thema FSCS Entschädigungszahlungen für durch die Pleite des Brokers Alpari UK betroffene Kläger Die Administratoren des insolventen Brokers Alpari (UK) Limited (Alpari), gaben heute bekannt, dass Kläger, welche unter dem UK Financial Services Compensation Scheme (FSCS) eine Zahlung erwarten, sich noch bis Ende des Monats gedulden müssen. KPMG, im Januar als Liquidator bestellt, wies darauf hin, dass sie “noch nicht in der Lage sind, mit der nächsten Runde an Entschädigungszahlungen fortzufahren”. Allerdings dürften jene Kläger, welche bereits den Geld- und Vertragsansprüchen ihrer Kunden zugestimmt haben, bis Ende Juli eine Zahlungsbestätigung von KPMG erwarten. Die Entschädigungszahlung sollte daraufhin innerhalb von 10 Werktagen erfolgen. Es gibt zudem eine Anzahl von Konten mit dem Status “pending”; konkret die Konten von Klägern mit noch fehlenden Informationen. Der Meldung nach “sind am ehesten die Kunden betroffen, welche gemeinschaftliche Konten oder Konten im Auftrag von Firmen innehaben, und ebenso Konten welche keine Wohnanschrift besitzen.” Nichtsdestotrotz sollten jene, die durch den Status “pending” betroffen sind, bereits am 24. Juni eine Ausgabe von 55 Cents je Dollar von den Administratoren erhalten haben. Schon im März sicherte FCSC den Alpari Kunden eine vollständige Entschädigung bei Einlagen von bis zu £50,000 bei dem Broker zu. Seitdem wurden die Kläger bereits durch mehrere Aufschübe enttäuscht, so dass FSCS im April sogar eine offizielle Entschuldigung publizierte. Infolgedessen beeilen sich die Administratoren nun um eine effizienten Bearbeitung der Forderungen zu sichern. KPMG setzte ein Schadensportal auf, durch welches die Forderungen verwaltet werden. Kläger, die durch das FSCS abgedeckt sind, wurden gebeten ihre Informationen durch dieses Portal einzureichen. Ausnahmen hiervon sind gemeinschaftlichen Konten und Konten von Kapitalgesellschaften und Treuhandgesellschaften, welche ein spezielles FSCS Antragsformular ausfüllen mussten. Alpari UK verkündete Anfang Januar in Folge der Entscheidung der Swiss National Bank seine Insolvenz aufgrund großer Verluste. Anfragen über Auskünfte zum Status „pending“ können an diese E-Mail gerichtet werden enquiries@fscs.org.uk, während diejenigen, die ihre Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung nicht erhalten haben, sich an diese E-Mail Adresse wenden können alpariukclaims@kpmg.co.uk.

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Kann eine Broker-Regulierung Schlimmes verhindern?

Der Schritt der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die Untergrenze von 1,20 Schweizer Franken je Euro aufzugeben, hatte schwerwiegende Folgen für einige FX-Broker. Alpari, ein Broker mit Hauptsitz in Russland und England ist mit seinen Dienstleistungen in den letzten Jahren expandiert. Doch im Zuge der Franken-Aufwertung musste der Broker Insolvenz anmelden und er war nicht der einzige. Dieser Fall zeigt wie wichtig Regulierungen sind vor allem wenn sie sich an Richtlinien und Standards halten müssen. Doch wie kam es zu der Pleite? Dazu muss man wissen wie ein FX-Broker agiert. In der Regel werden Order der Kunden an den Interbanken-Markt weiter geleitet. Die Bank stellt somit die Liquidität und führt die Order als Marktplatz zusammen. Da der Devisenmarkt der größte Kapitalmarkt ist, bestehen so gut wie nie Liquiditätsprobleme. Auch deswegen wird von den Banken der Handel auf Margin ermöglicht. Er ist somit gehebelt. Broker werben oft aggressiv mit sehr hohen Hebel, zum Teil auch 500-fach. Wenn ein Händler 100.000 US-Dollar kaufen möchte, so kann er das nur mit der Hinterlegung einer Margin von 500 Euro tun. Bewegt sich nun der EUR/USD-Kurs um 1 % nach unten so hat der Händler bezogen auf seinen Einsatz von 500 € einen Gewinn von 200 % erreicht. [table id=1 /] Das gleiche gilt jedoch auch für die entgegengesetzte Richtung, nämlich den 200% Verlust. Das Kapital des Händlers muss dabei immer so hoch sein, dass die nötige Margin ausreicht. Geht die Position des Traders über einen gewissen Zeitraum ins Minus und reicht sein vorhandenes Kapital nicht mehr aus, so muss er Kapital nachschießen. In der Regel haben FX-Broker hier Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Die Position wird bei nichtausreichendem Kapital automatisch geschlossen. Das ist deshalb notwendig, weil sich der Broker ansonsten verpflichten würde diese Margin an den Interbankenmarkt zu leisten, sollte sein Kunde dem nicht nachkommen. Und genau das ist passiert. Als der Franken um 30 % aufgewertet hat, war einige Zeit keine Liquidität im Markt vorhanden. Stops wurden nicht ausgelöst, Positionen konnten nicht glattgestellt werden. Kunden erlitten Verluste, die der Broker nun an den Interbanken-Markt auszugleichen hatte. Und nur über eine Insolvenz konnte der Broker das verhindern. Wie Broker Regulierungen umgehen? Im Falle von Alpari waren die Verluste so hoch, dass nur eine Insolvenz in Frage kam. Eine Insolvenz bedeutet aber in den meisten Fällen auch Einschnitte für die Kunden. Kunden, die aufgrund ihrer Position im Franken Geld verloren, waren zum Teil selbst dafür verantwortlich. Doch was ist mit den Kunden, die jetzt um Ihr Kapital bangen müssen, obwohl sie keine Positionen im Franken hatten, Ihr Konto aber bei Alpari führten? Für solche Fälle ist meist die Regulierung zuständig. Diese übernimmt die Finanzaufsichtsbehörde des Landes, indem der Broker entweder seinen Sitz hat oder aber das Konto für Kundengelder verwaltet wird. Dabei gilt es zu unterscheiden, welche Behörde welchen Richtlinien unterliegt und was sie eigentlich beaufsichtigt. Für den Kunden geht es dabei nämlich um einiges mehr als nur sein Geld, sondern wie im Fall von Alpari gesehen auch die Zuverlässigkeit der Sicherheitssysteme. Die BaFin ist die deutsche Finanzaufsichtsbehörde, die alle Broker reguliert, welche ihren Sitz in Deutschland haben. Sie gilt als eine der strengsten Behörden innerhalb der EU. Die meisten Regulierungsbehörden innerhalb der EU unterliegen den MiFiD-Richtlinien. Diese legen vor allem fest wie mit Kundegeldern verfahren werden darf. So ist eine Vermischung zwischen Geschäftsgeldern und Kundengeldern strengstens untersagt. Der Broker spricht in diesem Fall oft von segregierten Konten. Darüber hinaus müssen Broker je Kunde eine Rücklage in bestimmter Höhe bilden. Die Behörde sollte das regelmäßig überprüfen und falls nicht geschehen, wird der Broker angehalten sein Geschäft sofort niederzulegen bis er die Rücklagen gebildet hat. Dazu gehört auch das Schließen aller laufenden Positionen der Kunden. Nun ist es aber in vielen Fällen so, dass Regulierungsbehörden je nach EU- Land ihre regelmäßigen Überprüfungen von selten bis gar nicht durchführen. Wenn der Broker seinen Sitz außerhalb der EU hat, ist das Ganze um so schwieriger zu kontrollieren. Diese Länder werden oft als Off-Shore Länder bezeichnet. Die Aufsichtsbehörde übernimmt in diesen Ländern nur einen gewissen Teil der Regulierung, wie etwa die Kursstellung. Um den Kunden jedoch bei Stange zu halten, bedienen sich Broker oft eines Tricks. Sie haben zwar ihren Sitz in einem Off-Shore Land und werden dort nur lax bis gar nicht reguliert, werben aber damit, dass Kundengelder bei renommierten Banken in der EU liegen und somit im Falle einer Insolvenz abgesichert wären. Leider wird nicht erwähnt welche Insolvenz gemeint ist. Nämlich die Insolvenz der Bank und nicht des Brokers und die ist so gut wie unwahrscheinlich, zumindest unwahrscheinlicher als die Insolvenz des Brokers. Es ist also vollkommen egal ob das Kapital bei dieser Bank liegt. Geht der Broker pleite, muss der Kunde um sein Geld fürchten wenn die Regulierung nicht greift. Fazit: Wie sieht eine gute Regulierung aus? Der Kunde sollte daher immer darauf achten, dass ein Broker seine Regulierung offenlegt. Wenn ein Broker mit mehreren Aufsichtsbehörden wirbt, keine davon aber sich im Land seines Stammsitzes befindet, sollten Kunden skeptisch werden. Im Zweifelsfall bei dem Broker direkt nach der Absicherung und der zuständigen Behörde hinsichtlich der Kundengelder fragen. Die Kursstellung ist hier erst einmal unrelevant. Weiterhin sollten Kunden auch dann skeptisch werden, wenn Broker mit enorm hohen Hebeln werben und die Marginanforderungen sehr niedrig sind. Einige zuverlässige FX-Broker haben im Falle des Schweizer Franken die Marginanforderungen bereits vorher erhöht, um sicher zu gehen, dass gefährdete Kunden ihre Positionen schlossen oder nicht eingingen. Diese Broker haben die Marktverwerfung gut überstanden. Eine Gute Regulierung nach den Sicherheitsstandards der EU beinhaltet zumindest die Verwaltung der Kundengelder auf segregierten Konten und eine Rücklagenbildung in ausreichender Höhe je Kunde. Gute Reputation haben die Aufsichtsbehörden in Deutschland (BaFin), England (FCA) sowie der Schweiz (FinMa). Vermieden werden sollten Broker die von Aufsichtsbehörden kleiner Inselstaaten wie Zypern (CySec) oder St.Vincent and the Grenadines (FSA) reguliert werden. Ein gutes Beispiel leistet der FX-Broker GKFX. Dieser wird von der britischen FCA reguliert, da er auch dort seinen Sitz hat. Zusätzlich ist er bei vielen anderen Aufsichtsbehörden wie der deutschen BaFin registriert. Obgleich man sagen muss, dass eine Registrierung bei einer Behörde keine…

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