Broker Regulierung

Die FCA warnt vor MT Capital Partners und Justrader

Die britische Finanzaufsichtsbehörde hat zwei weitere Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, die illegal im Lande tätig sind. Die Financial Conduct Authority (FCA) hat eine offizielle Warnung gegen die Handelsaktivitäten von MT Capital Partners unter dem Namen Justrader ausgesprochen. Die von der Aufsichtsbehörde veröffentlichten Daten belegen, dass die Firmen zwar in London registriert, jedoch nicht zur Bereitstellung finanzieller Dienstleistungen bevollmächtigt sind. Die konkrete Adresse der beiden verdächtigen Unternehmen lautet: 18. Etage, 40 Bank St, London, E14 5NR. Im Internet sind sie unter den Adressen capitalpartners.com und justrader.com zu finden, beide Webseiten antworten jedoch nicht. Erwähnenswert ist außerdem, dass in letzter Zeit noch andere Regulierungsbehörden vor dem mutmaßlich unlizenzierten Broker und seinen Marke gewarnt haben. Im September letzten Jahres kam eine solche Warnung von der belgischen Finanzaufsichtsbehörde (FMSA), vor drei Monaten dann auch von der International Financial Services Commission (IFSC) in Belize. TRADERS-ONLY berichtete an dieser Stelle über die Geschichte. Alle Warnungen von FMSA, IFSC und zuletzt von der FCA wurden herausgegeben aufgrund illegaler Aktivitäten innerhalb deren jeweiliger Jurisdiktionsbereiche. Nach britischem Recht verfügten MT Capital Partners und Justrader nicht über die notwendigen Lizenzen zur Bereitstellung finanzieller Dienstleistungen. In einer offiziellen Stellungnahme zu der Warnung ließ die FCA kürzlich verlauten: „Wir glauben, dass diese Firma in Großbritannien ohne Genehmigung finanzielle Dienstleistungen oder Finanzprodukte vertrieben hat… So gut wie alle Firmen und Einzelpersonen, die finanzielle Dienstleistungen oder Finanzprodukte in Großbritannien anbieten, fördern oder verkaufen, müssen von uns autorisiert sein.“ TRADERS-ONLY berichtete letzte Woche über die Aktivitäten des britischen Wächters, als dieser dem Ex-Trader der Deutschen Bank, Michael Ross, das weitere Anbieten finanzieller Dienstleistungen in Großbritannien untersagte. Ross war mit dem LIBOR-Skandal in Verbindung gebracht worden. Laut den Untersuchungsergebnissen der FCA hatte er „zugegeben, an unehrlichen Machenschaften in Bezug auf USD LIBOR-Angebote beteiligt gewesen zu sein“. Bildmaterial: © g0d4ather/Shutterstock.com  

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London Stock Exchange erwägt Fusion mit Deutscher Börse (Reuters)

Wie Reuters berichtet, wollen zwei der größten Börsen in Europa fusionieren. Wie aus einem Reuters-Bericht hervorgeht, denkt die London Stock Exchange und die Deutsche Börse über eine Fusionierung nach. Laut Aussagen von Insidern und trotz der Chance auf einen Brexit ist die London Stock Exchange – die einzige weltweit operierende Börse in Europa – angeblich in Gesprächen über die Vereinigung mit der größten Börse Deutschlands. Obwohl von den Börsen bisher keine offiziellen Informationen bestätigt oder verneint wurden, haben die Händler keine Zeit verloren. Anteile der London Stock Exchange Group (LON:LSE) schossen nach dem Bericht um 13,5 % nach oben, die der Deutschen Börse (ETR:DB1) stiegen um 3%. Update: Die potentielle Fusion würde unter einer neuen Gesellschaft als Fusion unter Gleichen konzipiert. Nach den Bedingungen einer möglichen Fusion wären Anteilseigner der London Stock Exchange (LSE) berechtigt, 0,4421 neue Aktien für jede LSE-Aktie zu erhalten, während die Aktionäre der Deutschen Börse eine neue Aktie für jede ihrer bisherigen Aktien erhalten würden. Basierend auf diesem Tauschverhältnis erwarten die Parteien, dass Aktionäre der Deutschen Börse 54,4 % und LSE-Shareholder 45,6 % der neuen Anteilsscheine erhalten würden. Die gemeinsame Gruppe würde einen Vorstand bekommen, der sich zu gleichen Teilen aus Direktoren der LSE und der Deutschen Börse zusammen setzt. Weiter heißt es: „Die Geschäftsführung glaubt, dass der potentielle Zusammenschluss für beide Gesellschaften eine unwiderstehliche Möglichkeit darstellen würde, sich selbst in einer Maßstäbe setzenden Weise zu stärken und eine führende, in Europa ansässige, weltweit tätige Organisation für Markt-Infrastruktur zu werden.“ Wie Reuters mitteilt, befinden sich die Verhandlungen in einem frühen Stadium. Jede Fusions-Vereinbarung könnte darüber hinaus von der bevorstehenden Abstimmung über den Mitgliedsstatus des Vereinigten Königreichs innerhalb der Europäischen Union erschwert werden. Aufgrund der Unsicherheiten wegen der Abstimmung über die EU-Mitgliedschaft ist die Wahrscheinlichkeit von großen Geschäftstransaktionen zwischen dem Vereinigtem Königreich und der Europäischen Union davor sehr gering. Nach der paneuropäischen Euronext ist die London Stock Exchange sowohl die größte Börse in Europa als auch die einzige auf dem Alten Kontinent, die global tätig ist. Es wäre das zweite Mal, dass die Börsen eine Fusion versuchen. Schon im Jahr 2001 hat die Deutsche Börse versucht, sich mit der Londoner Börse zu vereinigen. Den Gesprächen folgte ein Übernahmeangebot, das von den LSE-Aktionären rasch abgelehnt wurde. Später versuchte die Deutsche Börse eine Fusion mit Euronext, aber eine mögliche Einigung wurde durch ein Gebot der New York Stock Exchange im Jahr 2006 verhindert. Bildmaterial: © Songquan Deng/Shutterstock.com  

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Regulierungsbehörde in Zypern widerruft die Lizenz für Capital Option und SkyFX

Aufgrund einer Reihe von Verletzungen, widerruft die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) offiziell die Lizenz von SkyFX und Capital Option. Die zypriotische Regulierungsbehörde CySEC hat bei dem Unternehmen Trademarket Ltd eine ganze Reihe von Verstößen aufgedeckt. Verbunden mit gescheiterten Maßnahmen und fehlender Einhaltung der regulatorischen Anforderungen entzog die CySEC dem Unternehmen somit die Lizenz. Inzwischen besitzt Trademarker Ltd, Firmen wie Capital Option (www.capitoloption.com) und SkyFX (www.skyfx.com), bzw. bis vor kurzem war ihre Tätigkeit zugelassen und reguliert durch den Vorstand CySEC, gemäß der Lizenznummer (151/11). Erwähnenswert ist auch, dass SkyFX als europäisch regulierter Broker positioniert ist, der Trading Dienstleistungen bei Forex-und CFD (Contracts for Difference) anbietet. Das Unternehmen hat bereits schon einmal die Aufmerksamkeit des Regulierungsbehörde auf sich gezogen und wurde für unfaires Outsourcing in Israel zu einer Strafe von 22 Tsd. USD „verurteilt“. Der Betreiber von SkyFX, Aviv Talmor, besitzt unter anderem auch das das Unternehmen Utrade, bei dem im Dezember letzten Jahres Anzeichen einer Finanzpyramide von der israelischen Regulierungsbehörde erkannt wurden. Als Folge wurde die Aktivität des Unternehmens eingestellt. Talmor steht ebenfalls hinter den ganzen Unternehmen der Trademarker Gruppe. Es ist abzusehen, dass die letzte Entscheidung der Regulierungsbehörde, dem ehemaligen Direktor von Utrade große Unannehmlichkeiten verspricht. Nach Angaben von CySEC, wurde die Lizenz entzogen, aufgrund von Unregelmäßigkeiten in dem Verfahren für Zulassung von Kunden, sowie Ungleichheit zwischen den Organisationsstrukturen und Anforderungen des Regulators. Darüber hinaus, glaub CySEC, dass Trademarker die nicht im Interesse der Kunden agiert und das Vermögen der Kunden gefährdet, was sich negativ auf die Kapitalmärkte auswirkt. Jetzt hat das Unternehmen 15 Tage Zeit, um alle Verstöße zu beseitigen und den Forderungen der Regulierungsbehörde gerecht zu werden. Vor Ablauf dieser Frist kann sie keine Investitionen oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, auch nicht durch ihre weitern Marken. Die Kunden aller Marken, die zu Trademarker dazugehören, müssen ihre Positionen in Übereinstimmung mit ihren vertraglichen Verpflichtungen schließen.  

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MiFID II wieder verschoben – diesmal bis zum Januar 2018

Eine Nachricht erreichte heute viele EU-Finanzunternehmen. Die MiFID II Umsetzung verzögert sich bis 2018. Die Europäischen Kommission (EC) hat heuet offiziell bekanntgegeben, dass die Umsetzung der MIFID-II Regelung bis Januar 2018 verschoben wird. Viele Finanzunternehmen wären zu unvorbereitet, um die MiFID-II-Anforderungen im Januar 2017 zu erfüllen. MiFID II ist eine weitreichende Regelgruppe, die sich auf die Steigerung der Markttransparenz durch das Pre- und Post- Trade-Reporting fokussiert, die von der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde eingeführt wurde. In den Berichten sind unter anderem Daten alternative Preisgestaltung, zur Verfügung stehendes Marktvolumen für Trades und Millisekunden Zeitstempel von Aufträgen eingeschlossen. Während der Veröffentlichung neuer Daten müssen die Marktteilnehmer mit mehr Datentransparenz rechnen. Die Umsetzung von MiFID II kommt mit einem Meldeaufwand, den die Unternehmen mit zu erfüllen haben. Speziell Buy-Side-Firmen als Haupt Begünstigter der MiFID II werden besser angesehen, da sie wichtige Preisfindungsdaten zur Verfügung stellen. Dennoch, viele Gruppen, insbesondere die kleinere Firmen, haben jetzt mehr Zeit um die Berichterstattungs-Regeln besser zu verstehen und zu erfüllen. Allerdings glaubt nicht jeder, dass eine Verzögerung gerechtfertigt war. Bildermaterial: Bloomberg

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Die japanische Aufsichtsbehörde warnt vor 3 unlizenzierten Broker für binäre Optionen

Die Finanzregulierung hat ihre Warnliste aktualisiert und 3 Einträge, verbunden mit dem Handel von binären Optionen veröffentlicht. Der japanische Markt für binäre Optionen ist einer der größten und aktivsten der Welt. Es ist auch einer der am strengsten von lokalen Finanzinstituten regulierten Märkten. Das lokale Finanzbüro in Kanto informiert regelmäßig Investoren über potenziell gefährliche Broker und andere Unternehmen, welche ihre Dienste ohne ordnungsgemäße Lizenzen anbieten. Heute veröffentlichte die Regulierungsbehörde Informationen über drei weitere Firmen, welche mit dem Markt für binäre Optionen in Verbindung stehen. Unter den Unternehmen, deren Rechtmäßigkeit  in Frage gestellt wurden, sind unter anderem BizOption Management Office (BizOption), WorldOptionner Management Office (World Option) und LFG Investment Limited (OptionRally). Die japanische Finanzregulierung ist der Ansicht, dass die Regeln für die „Überwachung der Finanzinstrumente“ gebrochen wurden. Momentan funktioniert die BizOption Webseite nicht. Die Seite von Word Option’s ist in Englisch und Japanisch voll funktionsfähig., enthält aber keinerlei Informationen bezüglich erforderlichen Genehmigungen oder Regulierungen für den lokalen Markt. OptionRally ist nur eine der 3 Firmen, welche reguliert wird. Allerdings wurde die Lizenz nur für den zypriotischen Finanzmarkt von der CySEC ausgestellt. Weiterhin berichtet die lokale Aufsichtsbehörde, dass die erste offizielle Warnung über OptionRally bereits im September 2015 ausgestellt wurde. Alle der oben genannten Firmen, boten ihren Trading Service und Dienstleistungen den japanischen Kunden an. Daraufhin nahm das lokale Finanzbüro in Kanto genaueren diese genau unter die Lupe. Finanzunternehmen müssen nach japanischem Recht, geeignete Dienstleistungslizenzen für binäre Optionen nachweisen. Unabhängig davon, ob sie in anderen Teilen der Welt zugelassen sind oder nicht.   Bildermaterial: Bloomberg

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FCA warnt regulierte CFD Anbieter und drängt zum Handeln

Die britische FCA überprüft die Verfahren für die Genehmigen von neuen Kunden bei 10 CFD Brokern. Die britische Finanzmarktaufsicht hat einen Brief an die Vorstandsvorsitzenden von regulierten CFD-Anbietern veröffentlicht, in dem einige Bedenken für das Genehmigen von Kunden geäußert und auf Risiken für den Kunden in diesem Zusammenhang hingewiesen wird. Die Financial Conduct Authority (FCA) hat eine Reihe von Verfahren überprüft, die CFD-Broker verwenden, um neue Kunden zu akzeptieren. Mit Blick auf die Art und Weise, wie Broker ihre Kunden ansprechen, um ihre Eignung für den CFD Handel zu beurteilen und auf die anfängliche Bekanntmachung der Risiken für Kunden von 10 Maklergesellschaften, veranlasste der Überwachungsbeauftragte die Veröffentlichung eines Briefes, der als Richtlinie für die regulierten Unternehmen gilt. Die FCA betonte in dem Brief, dass eine Reihe von Problembereichen identifiziert wurden und forderte die Unternehmen auf zu überprüfen, ob Ihr Unternehmen die nötigen Anforderungen der FCA für den Verkauf von CFD-Produkten erfüllt. Während die FCA die Grundregeln der Broker überprüfte, wurden eine Reihe von Herangehensweisen aufgedeckt, die Broker verwenden, um zu beurteilen, ob ihre zukünftigen Kunden qualifiziert sind um mit CFD’s zu handeln oder nicht. Jene Herangehensweisen wurden als unangemessen in Bezug auf die Regelungen, die im Regelungsrahmen des britischen Überwachungsbeauftragten beschrieben sind erwiesen. Die Ergebnisse der FCA weisen auch darauf hin, dass eine Reihe von Broker daran scheitern, ihre Kunden ausreichend mit Risikowarnungen zu versorgen und entsprechende Anti-Geldwäsche-Screenings durchzuführen. Das Thema wurde bereits für Plus500 im vergangenen Jahr angehoben, doch offenbar ist die Regulierungsbehörde der Auffassung, das noch einige weitere Unternehmen Maßnahmen ergreifen müssen. Eine Reihe von Broker können durch dieses Schreiben beeinflusst werden, welches die FCA heute an die Geschäftsführer der Broker gesendet hat. Ausgehend von den Brokern, die ihre Kunden nicht genügend über die Risiken aufklären, die durch den Handel mit CFD’s auftreten können, könnte der Überwachungsbeauftragte in Großbritannien Maßnahmen gegen diese Broker ergreifen. Die Regulierungsbehörde zitiert „schlecht formulierte Risikohinweise“ und beschreibt, dass die Strategien von CFD Anbietern Bedenken auslösen. Die Unternehmen akzeptieren nahezu  jeden Kunden, der für eine Kontoeröffnung anfragt. Aus diesem Grund drängt die FCA Maßnahmen seitens der Broker zu ergreifen. Wir bitten Sie zu prüfen, ob Ihre Gesellschaft mit den FCA Anforderungen für den Verkauf von CFD-Produkten übereinstimmt und ob den von uns in diesem Brief aufgeführten Punkten, in Bezug auf den Prozess der Aufnahme von neuen Kunden, nachgegangen wird. So Megan Butler, die Vorstandsdirektorin für Supervision Investments, Wholesale & Specialists Devision der FCA. Bildmaterial: Bloomberg  

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CySEC verhängt Strafzahlung in Höhe von 156.000€ gegen Muttergesellschaft von 24option

CySEC gibt erneut Strafzahlung bekannt! Dieses Mal trifft es Rodeler Ltd., die Muttergesellschaft des binäre Optionen Brokers 24option Die staatliche Finanzaufsichtsbehörde Zypern’s, Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC), hat heute eine zweite Strafzahlung verhängt. Wieder im Zusammenhang stehend mit dem Handel von binären Optionen. Gegen die Muttergesellschaft des Unternehmens 24option, GrandOption, 24FX und QuickOption wurde von der zypriotischen Finanzaufsichtsbehörde eine Strafzahlung in Höhe von 156.000 € verhängt. Nur wenige Minuten vor dieser Bekanntmachung, hat die CySEC bereits Banc De Binary zu einer Strafzahlung von 350.000 € verpflichtet. Die Höhe der Strafzahlung im Fall Rodeler Ltd. ergab sich aus der Summe mehrerer Einzelverstöße, angefangen mit einer Strafe von 10.000 € wegen fehlender Konformität mit Paragraph 28(1) des auf Zypern geltenden Rechts für Investmentfirmen. Die dort festgelegten Anforderungen hinsichtlich einer angemessenen und nachvollziehbaren Dokumentation der Kundenprüfungen sowie die Vorgabe angemessen informatives und transparentes Werbematerial zur Verfügung zu stellen, wurden von Rodeler Ltd. nicht eingehalten. Darüber hinaus hat es das Unternehmen versäumt, Kundenbeschwerden adäquat aufzunehmen und Maßnahmen zu deren Lösung einzuleiten und durchzuführen. Keine angemessenen Maßnahmen Weitere 20.000 € der Strafe waren fällig, weil das Unternehmen keine angemessenen Maßnahmen ergriff, um die unnötige Vergrößerung des operativen Risikos zu vermeiden, welche durch das Ausgliedern von Geschäftsprozessen an Drittparteien verursacht wurde. Irreführende Werbung und ein nicht im Interesse der Kunden gestaltetes Bonusprogramm brachten dem Unternehmen zusätzliche 60.000 € Strafe ein. Weitere 15.000 € verhängte die CySEC, weil Rodeler Ltd. seine potenziellen Kunden nicht adäquat darüber aufklärte, welche Risiken mit dem Handel von binären Optionen verbunden sind. Dazu kamen nochmals 40.000 €, da es das Unternehmen versäumte, die Eignung seiner Kunden für den Abschluss von Investitionsgeschäften dieser Art angemessen zu ermitteln. Als letzten Grund für die Verordnung einer Strafzahlung gegen die Muttergesellschaft von 24option nannte die CySEC die Unzulänglichkeit der unternehmenseigenen Systeme und Prozeduren, Kunden hinreichend genau zu identifizieren und angemessen im Unternehmenssystem zu erfassen. Mit Verweis auf diesen Verstoß verhängte die Behörde weitere 10.000 € Bußgeld und fügte zu guter Letzt nochmal 1.000 € Strafe für fehlende Konformitätskontrollen hinzu. In ihrer Bekanntmachung erklärte die CySEC, dass sie bei der Bemessung der Strafzahlung berücksichtigt hat, dass Rodeler Ltd. Maßnahmen zur Behebung der genannten Verfehlungen eingeleitet hat. Das Unternehmen hat ein neues Kundensystem eingeführt, das unter anderem die Ergebnisse der Kundenprüfung dokumentiert, effektive und transparente Mechanismen zur Auswertung und Handhabe von Kundenbeschwerden beinhaltet und alle Beschwerden elektronisch speichert und archiviert. Kundenfreundlich strukturierte Bonusstruktur Die Firma hat außerdem seine internen Handlungsrichtlinien überarbeitet, damit diese zukünftig genauere und besser verständliche Anweisungen für die praktische Umsetzung von Handlungen und Entscheidungen anbieten. Darüber hinaus wurde damit begonnen, das Werbematerial des Unternehmens auf Rechtskonformität zu prüfen. Weiterhin hat Rodeler Ltd. eine ausgewogene Bonusstruktur eingeführt und die Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der Boni entsprechend angepasst. Auch der Inhalt der Unternehmenswebsite wurde aktualisiert und entsprechende Warnhinweise zu den mit den Handelsaktivitäten verbundenen Risiken platziert. Alle unter dem Dach der Rodeler Ltd. vereinten Marken und Handelsmodelle haben ihre jeweiligen Geschäftsprozesse zur Öffnung eines Kundenkontos entsprechend den Vorgaben der CySEC angepasst und erweitert.

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Deutsche Bank unter Anklage wegen Manipulationen bei der Autobahn FX Plattform

Die Deutsche Bank wird von einer Gruppe von Rechtsanwälten im Vereinigten Königreich angeklagt. Für einen Großteil ihrer Devisengeschäfte, die zu festgelegten Gebühren durchgeführt wurden, sieht sich die Deutsche Bank in Bezug auf ihre Durchführung im Devisenhandel mit Vorwürfen konfrontiert. Der deutsche Kreditgeber wird von einer Gruppe von Rechtsanwälten der Manipulation bei ihrer elektronischen Handelsplattform Autobahn beschuldigt. Die Bank weist die Anschuldigungen zurück und wird den Herausforderern vor Gericht begegnen. In einem Statement reagierte die Bank auf die Anschuldigungen: „Wir wehren uns gegen diese Vorwürfe und werden uns vor Gericht verteidigen.“ Die Nachricht kommt nicht überraschend: Gegen die Deutsche Bank wurde bereits im vergangenen Monat in den USA aus demselben Grund Klage eingereicht. Den Vorwürfen zufolge hat der deutsche Kreditgeber einen eigens konzipierten Algorithmus verwendet, der auf der firmeneigenen elektronischen Handelsplattform Autobahn die Ausführung von Kundenaufträgen verzögerte. Die US Anwaltskanzlei Hausfeld, gemeinsam mit anderen, hat im Auftrag ihres Kunden Axiom Investment Advisors in New York bereits eine Klage vor Gericht eingereicht. Laut der Anklage war die Devisen-Handelsplattform Autobahn absichtlich so programmiert, dass die Kundenaufträge verzögert ausgeführt wurden, was zu Kursabweichungen führte. Außerdem wird in der Anklage angeführt, dass Aufträge dann zurückgewiesen wurden, wenn die Bewegungen am Markt sich ungünstig für die Bank ausgewirkt hätten. Die Berechtigung für die Klage muss von den zuständigen Stellen eingehend geprüft werden. Das bedeutet, es wird sehr schwierig sein zu ermitteln, ob der von der Deutschen Bank eingesetzte Algorithmus nicht nur deshalb genutzt wurde, um die Market-Maker-Tätigkeiten des deutschen Kreditgebers zu erleichtern. Während Hochfrequenz-Handelsunternehmen bekannt dafür sind Algorithmen zu verwenden, um die Aufträge ihrer Kunden schneller als andere auszuführen, könnte die Deutsche Bank die komplexen mathematischen Gleichungen dazu genutzt haben, ihr Risiko bei nachteiligen Geschäften zu minimieren.

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Neuseeländische FMA spricht Warnung gegen die Banc de Binary aus

Die in Zypern ansässige Banc de Binary stößt auf Widerstand der Aufsichtsbehörden in Australien und Neuseeland Einige Monate, nachdem die australische Börsenaufsicht, Australian Securities and Investments Commission (ASIC), verkündete, dass die Banc de Binary ein nicht zugelassener Dienstleistungsanbieter ist und Tradern in Australien empfahl diesen zu meiden, hat eine weitere Regulierungsbehörde der Region ihre eigene, ähnliche Warnung ausgesprochen. Die Finanzmarktaufsicht mit Hauptsitz in Auckland, Neuseeland, hat eine offizielle Warnung auf ihrer Website ausgesprochen, um die Öffentlichkeit zu warnen, dass die Banc de Binary in Neuseeland nicht zugelassen ist, um ihre Dienstleistungen zu dort anzubieten. Einige in Zypern ansässige Unternehmen bieten gezielt australischen und neuseeländischen Einwohnern unaufgeforderte Angebote über den Handel mit binären Optionen an. Die Regulierungsbehörden haben jedoch keine Rahmenbedingungen aufgestellt, damit die Unternehmen einfach reguliert werden können. Mit der stark ansteigenden Anzahl an Brokern, die ihre Dienstleistungen in beiden Ländern außerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen anbieten, wurden Kunden ermahnt, Einzahlungen nur auf der Grundlage der Lizenz der zypriotischen staatlichen Finanzaufsichtsbehörde, Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC), auszuführen. In den letzten Monaten gab es erste Zeichen, dass die CySEC aggressiver bei der Durchsetzung bestehender Gesetze vorgeht. Das bedeutet gleichzeitig jedoch nicht, dass die Behörde sich auch um die Interessen von Kunden außerhalb ihrer Zuständigkeit kümmert. Im Falle der neuseeländischen FMA und der australischen ASIC gibt es keine separate Lizenz für Dienstleistungsanbieter mit binären Optionen. Das bedeutet, damit Broker regulierte Dienstleistungen anbieten können, müssen diese gesetzlich reguliert sein, wie Forex Broker.

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