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CySEC verhängt Strafzahlung in Höhe von 156.000€ gegen Muttergesellschaft von 24option

CySEC gibt erneut Strafzahlung bekannt! Dieses Mal trifft es Rodeler Ltd., die Muttergesellschaft des binäre Optionen Brokers 24option

Die staatliche Finanzaufsichtsbehörde Zypern’s, Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC), hat heute eine zweite Strafzahlung verhängt. Wieder im Zusammenhang stehend mit dem Handel von binären Optionen. Gegen die Muttergesellschaft des Unternehmens 24option, GrandOption, 24FX und QuickOption wurde von der zypriotischen Finanzaufsichtsbehörde eine Strafzahlung in Höhe von 156.000 € verhängt. Nur wenige Minuten vor dieser Bekanntmachung, hat die CySEC bereits Banc De Binary zu einer Strafzahlung von 350.000 € verpflichtet.

Die Höhe der Strafzahlung im Fall Rodeler Ltd. ergab sich aus der Summe mehrerer Einzelverstöße, angefangen mit einer Strafe von 10.000 € wegen fehlender Konformität mit Paragraph 28(1) des auf Zypern geltenden Rechts für Investmentfirmen. Die dort festgelegten Anforderungen hinsichtlich einer angemessenen und nachvollziehbaren Dokumentation der Kundenprüfungen sowie die Vorgabe angemessen informatives und transparentes Werbematerial zur Verfügung zu stellen, wurden von Rodeler Ltd. nicht eingehalten. Darüber hinaus hat es das Unternehmen versäumt, Kundenbeschwerden adäquat aufzunehmen und Maßnahmen zu deren Lösung einzuleiten und durchzuführen.

Keine angemessenen Maßnahmen

Weitere 20.000 € der Strafe waren fällig, weil das Unternehmen keine angemessenen Maßnahmen ergriff, um die unnötige Vergrößerung des operativen Risikos zu vermeiden, welche durch das Ausgliedern von Geschäftsprozessen an Drittparteien verursacht wurde. Irreführende Werbung und ein nicht im Interesse der Kunden gestaltetes Bonusprogramm brachten dem Unternehmen zusätzliche 60.000 € Strafe ein.

Weitere 15.000 € verhängte die CySEC, weil Rodeler Ltd. seine potenziellen Kunden nicht adäquat darüber aufklärte, welche Risiken mit dem Handel von binären Optionen verbunden sind. Dazu kamen nochmals 40.000 €, da es das Unternehmen versäumte, die Eignung seiner Kunden für den Abschluss von Investitionsgeschäften dieser Art angemessen zu ermitteln.

Als letzten Grund für die Verordnung einer Strafzahlung gegen die Muttergesellschaft von 24option nannte die CySEC die Unzulänglichkeit der unternehmenseigenen Systeme und Prozeduren, Kunden hinreichend genau zu identifizieren und angemessen im Unternehmenssystem zu erfassen. Mit Verweis auf diesen Verstoß verhängte die Behörde weitere 10.000 € Bußgeld und fügte zu guter Letzt nochmal 1.000 € Strafe für fehlende Konformitätskontrollen hinzu.

In ihrer Bekanntmachung erklärte die CySEC, dass sie bei der Bemessung der Strafzahlung berücksichtigt hat, dass Rodeler Ltd. Maßnahmen zur Behebung der genannten Verfehlungen eingeleitet hat. Das Unternehmen hat ein neues Kundensystem eingeführt, das unter anderem die Ergebnisse der Kundenprüfung dokumentiert, effektive und transparente Mechanismen zur Auswertung und Handhabe von Kundenbeschwerden beinhaltet und alle Beschwerden elektronisch speichert und archiviert.

Kundenfreundlich strukturierte Bonusstruktur

Die Firma hat außerdem seine internen Handlungsrichtlinien überarbeitet, damit diese zukünftig genauere und besser verständliche Anweisungen für die praktische Umsetzung von Handlungen und Entscheidungen anbieten. Darüber hinaus wurde damit begonnen, das Werbematerial des Unternehmens auf Rechtskonformität zu prüfen.

Weiterhin hat Rodeler Ltd. eine ausgewogene Bonusstruktur eingeführt und die Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der Boni entsprechend angepasst. Auch der Inhalt der Unternehmenswebsite wurde aktualisiert und entsprechende Warnhinweise zu den mit den Handelsaktivitäten verbundenen Risiken platziert.

Alle unter dem Dach der Rodeler Ltd. vereinten Marken und Handelsmodelle haben ihre jeweiligen Geschäftsprozesse zur Öffnung eines Kundenkontos entsprechend den Vorgaben der CySEC angepasst und erweitert.

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